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Geschützte geographische Bezeichnungen in Österreich im Kontext nachhaltiger Regionalentwicklung

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Wer kennt sie nicht, die regionalen, international vermarkteten Spezialitäten aus verschiedenen europäischen Ländern, die weit über die Herstellungsregion hinaus bekannt sind und das Image der entsprechende Region oder sogar des Herkunftslandes prägen. Zum Beispiel der Parmaschinken, der Camembert aus der Normandie, der griechische Feta, der Weiße und Blaue Stilton aus Großbritannien, die Nürnberger Rostbratwürste aus unserem Nachbarland Deutschland oder aber auch der Vorarlberger Bergkäse. Alles regionale Produktspezialitäten, die in den globalisierten Produktpaletten großer Supermarktketten und in Spezialitätengeschäften Europa weit zu finden sind. Im Gegensatz zu größeren europäischen Agrarländern weisen in Österreich aber nur wenige der markengeschützten Produkte eine Größenordnung auf, die grenzüberschreitendes Marketing mittels EU-Markenschutz sinnvoll macht (z.B. Vorarlberger Bergkäse, Tiroler Speck). Im agrarisch klein strukturierten Österreich dominiert daher die Schutzfunktion über die Marketingfunktion. Was steckt also hinter dem EU-Markenschutz, welche Perspektiven eröffnen sich damit für die österreichische Landwirtschaft und die ländlichen Regionen?
Die Schaffung regionaler Marken hat in Österreich eine relativ lange Tradition und fußt vor allem in den diversen Direktvermarktungs- und Regionalmarketinginitiativen Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Sie basieren vor allem auf Aktivitäten von engagierten Einzelpersonen und Kleingruppen mit oft alternativ-urbanen Hintergrund. Sie sind Resultate des Versuchs, im Landwirtschaftsbereich Nischen zu entwickeln und regionale Spezialitäten herzustellen, um speziell in benachteiligten Regionen die betriebliche Wertschöpfung der vorwiegend kleinen Höfe mittels Verarbeitung am Betrieb und gemeinsamen Vermarktungsprojekten zu verbessern. Vor allem auch markengeschützte Produkte aus dem biologischen Landbau fanden über diverse regionale Initiativen, die sich ausdrücklich dem Konzept der eigenständigen Regionalentwicklung verpflichtet fühlten, im Rahmen erster Regionalmarketinginitiativen den Weg zu städtischen KonsumentInnen.