Schlangen Zucht- und Bestandsbuch

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Wer Tiere gemäß der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Anlage 6 hält – geschützte Tiere, muss diese mit einem artenschutzrechtlichen Kennzeichen versehen. Es gibt etwa 1000 verschiedene Tierarten die Kennzeichnungspflichtig sind.Das Kennzeichnen dieser Tiere ermöglicht die direkte Zuordnung zu anderen Dokumenten wie z.B. Meldeformulare, Bestandsbücher und amtlichen Dokumenten. Der Besitzer eines kennzeichnungspflichtigen Tieres kann so die legale Herkunft nachweisen, da bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht Ordnungsstrafen drohen. Wenn eine Kennzeichnung beispielsweise durch einen Mikrochip nicht möglich ist, kann mit einer Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörden eine genaue und lückenlose Dokumentation, etwa mit Hilfe von Fotos und eines Zuchtbuches, über das Tier geführt werden.Aber auch Besitzer und Züchter nicht kennzeichnungspflichtiger Tiere haben mit dem Schlangen Zuchtbuch eine Übersicht und einen Nachweis Ihrer sich im Bestand befindlichen Tiere.