Faustfeuerwaffen der deutschen Marinen

1849 - 1918

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Als Stichtag der Gründung einer ersten gesamtdeutschen Flotte ist der 14. Juni im Revolutionsjahr 1848 anzusehen. An diesem Tag beschloss die in Frankfurt/Main tagende Nationalversammlung die Gründung eines „Marineausschusses“ und bewilligte die Summe von 6 Millionen Talern zur Gründung einer deutschen Flotte. Nach dem Scheitern der Nationalversammlung wurde die Reichsflotte dem wieder tätig gewordenen Bundestag unterstellt und 1852 aufgelöst. Die preußische Marine (1811 – 1866) und die Marine des Norddeutschen Bundes (1866 – 1871) sind Zwischenschritte bis zur Gründung einer neuen, reichseigenen Marine, der kaiserlichen Marine, die von 1871 bis 1918 existierte. Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem damit verbundenen Ende der kaiserlichen Marine endet auch das Kapitel marinespezifischer Beschaffungen von Hand-, insbesondere von Faustfeuerwaffen. Schon die erste Reichsmarine beschaffte mit der Pistole M/1849 einen Waffentyp der sonst in keiner anderen deutschen Streitkraft Verwendung fand. Gleiches gilt für die in der preußischen Marine verwendete Pistole M/1852, den Colt-Revolver 1851 Navy und den Revolver M/69. Danach kamen die auch im Heer verwendeten Revolver M/79 und M/83 zum Einsatz. Die Einführung der Pistole 04, der ersten von einer deutschen Streitkraft eingeführten Selbstladepistole, stellte den Höhepunkt und den Abschluss marineeigener Faustfeuerwaffen dar.