Weide meine Schafe

Betrachtungen zum Weiderecht am Beispiel von Schäfereien und ihrer wirtschaftlichen Situation - zugleich ein Beitrag zur Biodiversität

von

Vorbemerkung
Wieso und mit welchem Ziel soll man sich heutzutage mit dem Thema „Weiderecht“ befassen
und dann auch noch mit dem Schwerpunkt „Schafe“ sowie „der wirtschaftlichen Situation der
Schäfereibetriebe“? Gibt es nichts „Lohnenderes“, Bedeutsameres zu untersuchen, etwas, was
„die Gesellschaft“ vielleicht aktuell bewegt, ja der Rechtswissenschaft neue Erkenntnisse, gar
wichtige Impulse gibt?
Der Verfasser kennt solche oder ähnliche Fragen, aus denen ein gewisser Hochmut gegenüber
derartig „randständigen“ Themen oder auch ein gewisses Maß an Unverständnis erkennbar
wird.
Zugegeben, es ist kein die Rechtsgemeinschaft brennend interessierendes Thema. Es betrifft
relativ wenige. Es wird leicht übersehen. Vielleicht ist das, wie überhaupt die Bedeutung der
Schafwirtschaft im Rahmen eines komplexen gesamtwirtschaftlichen Umfelds, ein Grund,
warum es in den letzten Jahrzehnten erkennbar keine geschlossene rechtswissenschaftliche
Abhandlung speziell über das Schafweiderecht, insbesondere das mit Schwerpunkt „Wanderschäferei“
gibt, wie etwa beispielhaft die von J. Scholz (Braunschweig, 1837).
Und dennoch verdient es ein solches Thema, einmal in der vorliegenden Art behandelt zu
werden, weil daran Verschiedenes deutlich gemacht werden kann:

– Einmal, dass sich an einem solchen Thema die Vernetzung fast jeder „Rechtssparte“ in
einem komplexen Gefüge regionalen, nationalen und – zunehmend bedeutsam – EURechtsnormenbestandes,
der vor noch so kleinen alltäglichen Vorgängen und Gegebenheiten
nicht haltmacht, recht anschaulich darstellen lässt.
– Zum anderen hat menschliches Handeln oft auch wirtschaftliche Bedeutung, nimmt
Einfluss auf die Umwelt, die soziale und natürliche mit einbezogen, und wird umgekehrt
wieder von ihr in unterschiedlichem Maße beeinflusst.
– Schließlich ist ein „Rechtsthema“ in den seltensten Fällen eines, das plötzlich so „vom
Himmel fällt“, vielmehr hat es zumeist in die Vergangenheit weisende Bezüge, die,
wenn überhaupt, nur wenigen Zeitgenossen bekannt sind.
Das alles macht „Recht“ aus und wird so auch heute verständlicher darstellbar – gerade in
seiner Komplexität. Und das ist denn das eigentliche Ziel dieser Abhandlung.
Die Untersuchung soll denn unter anderem zeigen, dass dieses Thema sich gut eignet, beispielhaft
rechtsgeschichtlich interessante Entwicklungen aufzuzeigen, die nicht zum juristischen
Alltagswissen gehören. Die verschiedenen Fallgruppen, die anhand des aktuellen
Regelungsbestands zu bilden waren, sollen die Wirkungsbreite von Rechtsanwendung im
ganz gewöhnlichen Alltag eines Schäfers und Schäfereibetriebes aufzeigen und zugleich,
mit welch schwierigen rechtlichen und dabei zunehmend komplizierten europarechtlichen
Problemen er konfrontiert ist.