Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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Über wichtige Änderungen und Planungen im Unternehmen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vorab informieren. Gerade in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Beteiligungsrechte, zu denen vor allem der Wirtschaftsausschuss und Betriebsänderungen gehören. Bei Letztgenannten handelt es sich vornehmlich um den Interessenausgleich und den Sozialplan.

Als Betriebsratsmitglied sollten Sie Ihre Mitspracherechte auch in den wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen – auch wenn wirtschaftliche Entscheidungen letztlich vom Management des Unternehmens, bzw. vom Eigentümer, getroffen werden. Denn die Wahrung der Belegschaftsinteressen ist Ihre Hauptaufgabe als Betriebsratsmitglied.

Das Fachbuch bietet Ihnen wichtiges Grundwissen für den wirtschaftlichen Bereich ihrer Mitbestimmungsrechte und informiert Sie über Beschlussverfahren bei Streit über das Bestehen einer Mitbestimmungspflicht.