Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen im deutschen Recht

von , , ,

Globales Wirtschaften und eine wachsende Verflechtung transnationaler Wertschöpfungsketten
und Produktionsprozesse bergen viele Herausforderungen für den Menschenrechtsschutz. Auf der
einen Seite sind die Staaten verpflichtet, zum Schutz der Menschenrechte das Verhalten privater
Akteure zu steuern und gegebenenfalls einzugreifen. Auf der anderen Seite haben Unternehmen
selbst eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Konkret heißt das: Sie sollen menschenrechtliche
Sorgfalt walten lassen und dürfen sich auch im Ausland weder an Menschenrechtsverletzungen
beteiligen noch dazu beitragen.
Das vorliegende Gutachten stellt die völkerrechtlichen Grundlagen und den Inhalt der menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten vor und zeigt mit einem Gesetzgebungsvorschlag, wie
die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte im deutschen Recht
verankert werden kann. Es will damit einen Beitrag zur Präzisierung und rechtlichen Ausgestaltung
der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht leisten.