Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009

Schlussbericht

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 extern evaluieren lassen und hat dafür die Erstel-lung einer Studie1 ausgeschrieben. Ziel der Studie ist es zu untersuchen, inwieweit die beab-sichtigten Wirkungen des Gesetzes erreicht wurden, welche Nebenwirkungen aufgetreten sind, inwieweit die dadurch entstandenen Kosten im Verhältnis zu den erzielten Erfolgen stehen und wo noch Anpassungs- und Verbesserungsbedarf besteht.