Völkerrechtliche Kuriositäten

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Enklaven ohne Zugang zum Mutterland, künstlich errichtete Freistaaten ohne Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung und der Nachbarländer, Besetzung eines Niemandslandes im 20. Jahrhundert, eine von acht Ländern gemeinsam verwaltete Stadt an der Schnittstelle von Großmachtinteressen, auf einer isolierten Halbinsel gelegene autonome Klostergruppe mit uraltem Freiheitsbrief aus Byzanz, Orden ohne Land als souveränem Staat, Region im offiziellen Besitz von zwei Staaten und eine umkämpfte Meerenge mit erzwungenem internationalen Durchfahrtsrecht, um nur einige zu nennen sind das Thema des Buches. Es entstand jeweils ein besonderer Status, man staunt ob der großen Vielfalt.
Allein die Namen einzelner Regionen können Geschichten erzählen.
Durch internationale Verträge geregelte Sondergebiete als Kuriositäten wurden von den Historikern bisher wenig beachtet. Dabei gibt es davon vor allem im alten, komplizierten Europa zahlreiche. In der Regel durch eine jeweils besondere politische Konstellation entstanden, handelt es sich häufig um flächenmäßig kleine Regionen mit einer Vielfalt von völkerrechtlich unorthodoxen Konstruktionen. Diese waren durch eine Vielzahl von Gründen entstanden, die alle sich keine Fantasie hätte ausdenken können. Die teilweise künstlichen Gebilde mit wenigen Jahren Lebensdauer und unscharfen Herrschaftsformen stellten häufig Absurditäten dar und sind durch die politischen Entwicklungen untergegangen. Praktisch allen ist zudem gemeinsam, dass bei Vertragsabschluss die staatliche Souveränität eingeschränkt worden ist.
Auf großen Wasserstraßen Rhein und Donau findet durch die ungehinderte internationale Schifffahrt eine freiwillige Souveränitätseinschränkung der Anliegerstaaten statt.