Bereitstellung von Nutzungsinformationen in elektronischer Form – eDok

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Häufig ist es rechtliche Unsicherheiten, die viele Verantwortliche von der Umstellung auf eine elektronische Bereitstellung der von ihnen zu liefernden Nutzungsinformationen abhält. Mit einem über 20-köpfigen Expertenteam aus allen relevanten Branchen erarbeitete die tekom daher eine Richtlinie, die mehr Klarheit in dieser Frage schafft.
Mit der Richtlinie stellt die tekom den aktuellen Stand der Technik zum Thema Elektronische Dokumentation dar. Die rechtlichen Notwendigkeiten bezüglich der Bereitstellungsform werden erwogen und eine Vorgehensweise zur rechtlichen Absicherung eines Use-Case-basierten Medieneinsatzes vorgestellt.
Inhalte der tekom-Richtlinie:
– Gründe für die Reduktion des Papiereinsatzes
– Rechtliche Anforderungen: Unter welchen Umständen ist Papier rechtlich erforderlich?
– Rahmenbedingungen, Vor- und Nachteile von Bereitstellung auf Papier oder in elektronischer Form
– Erstellung eines auf Use Cases basierenden Medienkonzepts
– Handlungsempfehlungen für die Praxis, insbesondere bezüglich der notwendigen Absicherung bei elektronischer Bereitstellung in kritischen Bereichen
– Verweise (Gesetze, Verordnungen, Normen)