Grundnorm – Gemeinwille – Geist

Der Grund des Rechts nach Kelsen, Kant und Hegel

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Vor dem Hintergrund der Frage, ob der souveräne Staat noch die angemessene Gestalt ist, in der sich menschliches Zusammenleben organisieren kann, klärt Marco Haase Grundfragen der Rechts- und Staatsphilosophie. Ausgangspunkt ist die erkenntnistheoretische Frage, was unter einem gesellschaftlichen Gebilde wie dem Staat zu begreifen sei. Dabei erweist sich, daß der Geltungs- und Wirkgrund einer staatlichen Rechtsordnung der freie, autonome Wille ist.Im Mittelpunkt der Untersuchung steht Hegels hermeneutische Rechts- und Staatstheorie, die einerseits von Kelsens positivistischer Rechtslehre, andererseits von Kants vernunftrechtlichem Ansatz abgegrenzt wird. Im Ergebnis zeigt sich, inwiefern Kultur und Recht sich wechselseitig bedingen.