Rudolf Bultmann sagte, daß jedermann ein Gewissen hat und wissen kann, was gut und was Recht ist. Es gibt also in jedem Menschen ein sittliches Erkenntnisvermögen. So muß es vor jedem Urteil eine sittlich relevante Erkenntnis geben.
Wenn jemand sagt: “Mein Gewissen gebietet mir…”, dann meint er, daß eine Art “innere Stimme” in ihm einen sittlich relevanten Kommentar abgibt oder ein Urteil. Damit ist das Gewissen im Sinne einer Urteilsinstanz benannt:
α) das Gewissen als Richter nach erfolgter Handlung: conscientia consequens
ß) das Gewissen als Gebieter vor einer Handlung: conscientia antecedens
In beiden Fällen (als Richter und als Gebieter) kommt das Gewissen einfach auf den einzelnen Menschen. Intentionen sind immer auf die Vergangenheit gerichtet, denn sonst ist ein Urteil (im voraus) nicht möglich.
- Veröffentlicht am Samstag 10. August 2019 von epubli
- ISBN: 9783748580041
- 412 Seiten
- Genre: Gesellschaft, Politik, Sachbücher, Wirtschaft