Justiz-Irrtum?

Der Mordfall Walter Sedlmayr Einer der spektakulärsten und rätselhaftesten Mordfälle in der deutschen Kriminialgeschichte

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Vor 30 Jahren wurde der damals überaus beliebte und allseits bekannte Schauspieler Walter Sedlmayr in seiner luxuriösen Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing bestialisch ermordet.
Die Münchner Polizei ermittelte über Monate hinweg in der Homo- und Stricherszene, weil nach dem Tod bekannt wurde, dass das Opfer schwul und sadistisch veranlagt war, und die Spuren am Tatort auf einen so genannten „Homo-Mord“ hindeuteten.
Ein ganzes Jahr nach dem Mord nahm die Polizei allerdings Sedlmayrs engsten Vertrauten, Geschäftspartner und „Ziehsohn“, sowie dessen Bruder als tatverdächtige Mörder fest.
Zwei Jahre und vier Monate nach Sedlmayrs Tod kam es vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts München zum Prozess gegen die beiden Brüder mit den unterschiedlichen Familiennamen.
Nach einem halben Jahr Prozessdauer wurden die beiden Angeklagten wegen Verbrechen des gemeinschaftlichen Mordes und gemeinschaftlichen schweren Raubes zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die beiden Verurteilten bestritten in dem gesamten Verfahren und während ihrer 18 Jahre andauernden Gefängnisaufenthalte die Tat und sie bestreiten sie auch heute noch.
Warum das Gericht trotz vieler offener Fragen zu dem „zwingenden Schluss“ gekommen war, dass Wolfgang Werle und Manfred Lauber die Mörder sein mussten, gilt es zu hinterfragen.