Vom Wesen des Grundes

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Die Abhandlung „Vom Wesen des Grundes“ (1929) bedenkt die „ontologische Differenz“ als „das Nicht zwischen Seiendem und Sein“. Wenn das „Wesen des Grundes“ aus der „Differenz“ erfahren wird, dann weil dieses Wesen in der Endlichkeit der Freiheit des Daseins selbst gründet. Das Dasein ist, so Heidegger, „als freies Seinkönnen unter das Seiende geworfen“. Das Dasein muss sich im weltentwerfenden Entwurf auf seine Möglichkeiten hin selbst übersteigen. Es ist diese menschliche Transzendenz, die das Begründen ermöglicht, und diese ist wiederum als „Freiheit zum Grunde“ zu verstehen.