Das Reserveoffizierssystem Österreich-Ungarns

Die alte Armee und ihre „Einjährigen“ 1868-1914

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Die technisch-militärischen und politisch-sozialen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts haben dazu geführt, dass kaum ein europäischer Staat mehr in der Lage war, die Erfordernisse seiner militärischen Selbstverteidigung ohne die aktive Mitwirkung eines großen Teiles seiner Bürger zu erfüllen. Das in Österreich seit dem 18. Jahrhundert die Heeresergänzung bestimmende Konskriptionssystem war rechtlich nicht auf alle Teile der Monarchie anwendbar, ließ aufgrund zahlreicher Befreiungen große Lücken entstehen und schloss die bürgerliche Intelligenz vom Wehrdienst aus. Erst die vernichtende Niederlage bei Königgrätz (1866) zwang zu tiefgreifenden Strukturreformen, die ihren Ausdruck im Wehrgesetz von 1868 fanden. Neben der nun erfolgten Einführung der allgemeinen Wehrpflicht mit dreijähriger Dienstzeit lag die wesentlichste Veränderung des Wehrsystems in der Schaffung der Institution der Einjährig-Freiwilligen und damit eines systematisch herangebildeten Reserveoffizierskorps. Armee, Staat und Gesellschaft Österreich-Ungarns waren dadurch fortan in besonderer Weise miteinander verschränkt.