Der Unfallort hat sich bereits entfernt

Neue juristische Stilblüten

von

„Straßenbahnen werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.“ Wem die rechtliche Bedeutung dieser Anordnung nicht sofort einleuchtet, der hat vielleicht um so mehr Spaß an Wilfried Ahrens’ zweitem Streifzug durch die Stolperer und Ausrutscher gerichtlichen Schriftverkehrs. Ganz gleich, ob die Bittstehler Betrug und Diebstahl verwechselt, zapsarap gemacht haben oder sich an den Zivivilsenat wenden – nicht Straftat, Strafe, Rechtslage stehen hier im Mittelpunkt, sondern die erstaunlichsten und erheiterndsten Fehlschlüsse aus den Federn von Polizei, Anwaltschaft, des Gerichts und des streitbaren Bürgers selbst.