Der Unfallort hat sich bereits entfernt

Neue juristische Stilblüten

von

„Straßenbahnen werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.“ Wem die rechtliche Bedeutung dieser Anordnung nicht sofort einleuchtet, der hat vielleicht um so mehr Spaß an Wilfried Ahrens’ zweitem Streifzug durch die Stolperer und Ausrutscher gerichtlichen Schriftverkehrs. Ganz gleich, ob die „Bittstehler“ Betrug und Diebstahl verwechselt oder „zapsarap“ gemacht haben – nicht Straftat, Strafe, Rechtslage stehen hier im Mittelpunkt, sondern die erstaunlichsten und erheiterndsten Fehlschlüsse aus den Federn der Polizei, Anwaltschaft, des Gerichts und des streitbaren Bürgers selbst.
Wer nun wissen möchte, ob der „Zivivilsenat“ frischen Wind in die Rechtsprechung gebracht hat, wann der „Aufstieg in den höheren Dienstag“ möglich wird, wie die Justiz verlorenen „Wahlschweinen“ nachgeht und bevorzugt bei landwirtschaftlichen Themen von der lyrischen Ader gepackt wird, der kann sich vom Autor in 21 Kapiteln durch Höhen und Tiefen menschlich-rechtlichen Sprachempfindens führen lassen.