Die Freiheit der Schreibens und des Wortes setzt voraus, dass der Künstler, die Kulturschaffenden und Verlage in sozial gesicherten Verhältnissen arbeiten können. Dies unabhängig und selbstbestimmt.
Doch immer mehr Künstlerinnen, Künstler und Verlage aus allen Bereichen, der bildenden, darstellenden, musikalischen wie schriftstellerischen Kunst, leben gezwungenermaßen in sehr bescheidenen Verhältnissen. Kunstfreiheit und Freiheit des Wortes bedeuten für die betroffenen Autorinnen und Autoren oftmals nicht mehr, als die Freiheit, unter prekären Bedingungen zu arbeiten und gegängelt zu werden. Unsere Verfassung garantierte Freiheit des Wortes und der Kunst und deren Veröffentlichung setzt voraus, dass sie als Teil der des öffentlichen Wirkens anerkannt wird und vor allem ausnahmslos die Werke in den Nationalbibliotheken eingearbeitet werden und zugänglich sind für die Leser. Wer die Freiheit der Kunst und des Wortes praktizieren will, muss dazu auch die entsprechende Anerkennung und Würdigung erhalten. Auch von den Nationalbibliotheken. In der Praxis heißt das, dass der Staat die Pflicht hat, die Grundlagen für die Freiheit des Wortes und der Kunst durch die Gewährleistung der materiellen Basis zu schaffen und die Nationalbibliotheken dies für alle Verlage und Autoren durchsetzen und verwirklichen. Wir treten ein für eine demokratische, solidarische und zukunftsfähige Gesellschaft mit all ihren Möglichkeiten. Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Auch nicht von der Nationalbibliothek. In Widersprüchen haben wir mit unseren Forderungen aufgezeigt, welche konkreten Maßnahmen heute das Bundesamt für Medien in Bonn ergreifen kann, um seinen Beitrag zur Verwirklichung der Freiheit der Kunst und des Wortes zu leisten. Dem werden weitere Vorschläge und Forderungen von uns folgen.
In diesem Sinne rufen wir alle Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Medienverantwortliche und die Nationalbibliothek dazu auf auf, dies demokratisch zu verwirklichen. Kunst ist Schaffen und Arbeit: egal ob sie freischaffend oder ehrenamtlich vorgenommen wird, sie unterliegt allein der Freiheit jedes Einzelnen.
Niemand hat das Recht in unserer Demokratie die Pflichtexemplare von Büchern/Medien der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen, auch nicht die Nationalbibliothek in Frankfurt am Main die zu unseren Medien schreibt: „Befinden sich nicht im Hause“, obwohl vom Verlag je 2 Pflichtexemplare dort hin gesendet wurden.
Die Freiheit des Wortes ist Grundlage einer freien, demokratischen Gesellschaft. Dies bildet die Voraussetzung für künstlerisches und publizistisches Schaffen. Für Verlage und Buchhandlungen bilden Meinungs- und Publikationsfreiheit eine ideelle und wirtschaftliche Grundlage ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus verbreiten Bibliotheken, Buchhandlungen und Verlage das freie Wort. Dadurch werden Debatten ins Leben gerufen und fördern zugleich den gesellschaftlichen Dialog. Somit haben sie einen maßgeblichen Anteil an dem gesellschaftlichen Meinungsprozesses. An vielen Orten der Welt sind Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit auch heute noch bedroht. Autorinnen und Autoren, Journalistinnen und Journalisten werden unter Druck gesetzt, verfolgt und inhaftiert. Medien, Verlage und Buchhandlungen werden zensiert, ihre Pflichtexemplare sind bei der Nationalbibliothek angeblich nicht vorhanden oder Verlage werden sogar geschlossen. Verlage, Buchhandlungen und Autoren treten in Deutschland für die Meinungsfreiheit und für verfolgte Autoren, Verleger und Buchhändler weltweit ein. Sie sehen es als ihre Aufgabe an, dass öffentliche Bewusstsein für die zentrale Bedeutung der Freiheit des Wortes für das Gelingen einer freien, demokratischen Gesellschaft zu bewahren.
Verlag: Berliner Kreis
Verlagsleiter: Eike Tolzien
- Veröffentlicht am Sonntag 20. Oktober 2024 von Berliner Kreis
- ISBN: 9783948413927
- 122 Seiten
- Genre: Belletristik, Gegenwartsliteratur (ab 1945)