Deutschland und die Welt

Visum und Einreise, Aufenthalt zum Studium, Aufenthalt zum Arbeiten, humanitäres Aufenthaltsrecht, Aufenthalt aus familiären Gründen

von

Der Streit, ob Deutschland ein Einwanderungsland sei, schien 2005 entschieden: Mit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes sollte ein modernes Einwanderungs- und Integrationsrecht gelten. Seit 2005 gilt für EU-BürgerInnen das „Freizügigkeitsgesetz“, für alle übrigen Ausländerinnen und Ausländer das „Aufenthaltsgesetz“. In dieser Broschüre wird eine Übersicht über die Einwanderung und Auswanderung gegeben. Wie viele Menschen wandern jedes Jahr nach Deutschland ein? Wie viele von ihnen kommen als Studentinnen und Studenten? Wie viele sind Arbeitskräfte? Wie viele kommen als Flüchtlinge? Wie viele kommen als Familienangehörige, also als Ehefrauen oder Ehemänner bzw. deren Kinder?Den Schwerpunkt der Broschüre bildet eine Einführung in das Aufenthaltsgesetz. Es werden die Grundlagen für das Visum, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis erklärt. Weiter geht es um die Aufenthaltsgestattung, die Duldung und die Grenzübertrittsbescheinigung. Nach welchem Recht können Ausländerinnen und Ausländer hier studieren oder Sprachkurse besuchen? Welche Möglichkeiten haben Ausländerinnen und Ausländer, hier als Arbeitskräfte oder Firmengründer einzureisen? Welche Möglichkeiten eines humanitären Aufenthaltsrechts gibt es? Schließlich werden die verschiedenen Möglichkeiten des Aufenthalts für Familienangehörige von Deutschen und von hier ansässigen Ausländern vorgestellt.Eine besondere Gruppe bilden diejenigen, die seit Jahren eine Duldung („Kettenduldung“) haben. Seit 1987 gab es verschiedene Versuche, mit Altfallregelungen ein Bleiberecht für diejenigen zu schaffen, für die Deutschland inzwischen zur Heimat geworden ist. Es wird gezeigt, dass der Mehrheit der Politikerinnen und Politiker der Mut für eine großzügige Regelung fehlt.