Wenn Dolmetscherinnen oder Dolmetscher vor Gericht arbeiten, werden sie vereidigt. Sie schwören, „treu und gewissenhaft zu übertragen, nichts hinzuzufügen und nichts wegzulassen“. In allen Bundesländern (außer Bremen) gibt es auch die Möglichkeit zur „allgemeinen Vereidigung“, auch Beeidigung oder Bestellung genannt. Damit werden die Dolmetscherinnen und Dolmetscher in eine öffentliche Liste aufgenommen, sie können so leichter gefunden werden, bekommen auch mehr Aufträge.
Übersetzerinnen und Übersetzer können „ermächtigt“ werden, in einigen Bundesländern heißt das auch „Beeidigung“ oder Bestellung. Dann können sie Urkunden übersetzen, sie selbst bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung. Damit bekommen sie nicht nur mehr Aufträge von Gerichten, sondern auch viele andere Behörden, vor allem aber Privatleute werden sie beauftragen. Denn viele ausländische Urkunden (Geburtsurkunden, Scheidungsurteile, Führerscheine, Zeugnisse und Diplome) müssen mit einer „beglaubigten Übersetzung“ eingereicht werden, dürfen also nur von einer in Deutschland ermächtigten ÜbersetzerIn übersetzt werden (wobei der „Stempel“, den viele erwarten, in den meisten Bundesländern nicht vorgeschrieben ist).
Welche Voraussetzungen muss eine Dolmetscherin, ein Dolmetscher erfüllen, um allgemein vereidigt zu werden? Welche Voraussetzungen muss eine Übersetzerin, ein Übersetzer erfüllen, um ermächtigt zu werden? Welche Rechte und Pflichten hat die Dolmetscherin, der Dolmetscher im Gericht? Wie geht man mit Kritik, mit Befangenheitsanträgen um? Welche Pflichten hat man bei anderen Aufträgen, zum Beispiel der Besuchsüberwachung oder dem begleiteten Umfang?
Was darf eine Urkundenübersetzerin oder ein Urkundenübersetzer, was darf sie oder er nicht? Was macht man, wenn eine Urkunde „falsch aussieht“ oder wenn man nur eine Kopie bekommt? Was macht man mit unterschiedlich umschriebenen Eigennamen aus anderen Schriften? Wie übersetzt man Ortsnamen, wenn die Orte offiziell umbenannt wurden?
Diese Broschüre gibt eine Übersicht über die Bestimmungen der Bundesländer, führt in den Beruf des / der VerhandlungsdolmetscherIn und des / der UrkundenübersetzerIn ein und gibt Tipps für den Beruf.
- Veröffentlicht am Dienstag 5. November 2024 von Magazin-Vlg
- ISBN: 9783936419320
- 48 Seiten
- Genre: Gesellschaft, Loseblatt-Ausgabe, Politik, Sachbücher, Wirtschaft, Zeitschrift