Deutschland und die Welt

Ratgeber für EU-BürgerInnen und ihre Familien

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Die „Freizügigkeit“ ist einer der wichtigen Errungenschaften der Europäischen Union. Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines Mitgliedsstaates sind gleichzeitig UnionsbürgerInnen. Sie dürfen sich in der Union frei bewegen.

Eigentlich klingt es einfach und unkompliziert: Wer reisen will, reist einfach, ohne Visum und meistens ohne Grenzkontrollen. Und wer bleiben will, bleibt einfach, ohne Antrag und ohne Erlaubnis.

Und doch kann es im Einzelfall kompliziert werden:

• Was passiert, wenn jemand bleiben will, aber keine Krankenversicherung hat?

• Was passiert, wenn jemand hier Arbeit findet, diese aber wieder verliert und ohne große Ersparnisse eine neue Arbeit suchen will?

• Was passiert, wenn Familienangehörige herkommen wollen, die keine Unionsbürger sind?

• Was passiert, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer (außerhalb der EU) herkommt, aber mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedslandes?

• Was passiert, wenn ein hier lebendes Ehepaar aus zwei anderen EU-Mitgliedsländern sich hier trennt?

Insbesondere gibt es viel Misstrauen, das von interessierten Kreisen geschürt wird, gegenüber den Einwanderern aus armen Mitgliedsländern. Wenn die Einwanderer aus Bulgarien oder Rumänien kommen, wird schnell unterstellt, dass sie nur herkommen, um Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu kassieren. Stimmt das? Wie viele kommen wirklich, und welche Leistungen bekommen sie?

Gerade wenn Wahlkämpfe anstehen, wird auch gefordert, Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger „auszuweisen“, nach Hause zu schicken, wenn sie „uns“ auf der Tasche liegen. Was sagt das Freizügigkeitsrecht der EU dazu? Was sieht das „Freizügigkeitsgesetz“ in Deutschland vor?

Diese Broschüre ist ein Ratgeber für Betroffene und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer.