Deutschlands erstes Tierschutzgesetz

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Tiere gelten heute noch in zahllosen Kulturen und weiten Teilen der Welt als rechtlos. In den europäischen Nationen begriff man bereits früh, wie unwürdig dieser Zustand für das Tier, aber auch für den Menschen selbst war. Nicht nur, daß Tiere aus rein ökonomischem Gewinnstreben großen Qualen ausgesetzt wurden und zum Teil heute noch werden; auch die wissenschaftliche Forschung, die zahllose unnötige grausame Experimente vornimmt, meldet in unseren Tagen einen drastisch gestiegenen Bedarf an Versuchstieren.

Dabei wird der Kampf um den Schutz der Tiere und die Durchsetzung ihrer Rechte schon seit über hundert Jahren erbittert geführt. Der Autor, Jürgen Lemcke, zeichnet den Weg zu Deutschlands erstem Tierschutzgesetz nach: Ausgehend von der Kaiserzeit, in der sich bereits Ärzte zusammenfanden, die etwa die Vivisektion für barbarisch und überflüssig erklärten; über die Weimarer Republik, in der erregt das Für und Wider des Schächtens – jenes jüdischen Ritus, bei dem man ein Tier durch Aufschneiden der Halsschlagader bei vollem Bewußtsein ausbluten läßt – diskutiert wurde; bis zum Dritten Reich, als das seinerzeit weltweit als mustergültig gefeierte Reichstierschutzgesetz in Kraft gesetzt wurde.

Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, warum die Regierungsübernahme der Nationalsozialisten 1933 für den Tierschutz in Deutschland eine kopernikanische Wende bedeutete: Aus welcher Intention heraus agierte die Reichsregierung? Handelte es sich um Augenwischerei, die dem noch jungen Dritten Reich lediglich eine gute Presse verschaffen sollte? Oder meinte Adolf Hitler es ehrlich, als er 1929 erklärte, daß es „im kommenden nationalsozialistischen Staate“ keine Tierquälerei mehr geben werde?

Dieses Büchlein zeichnet fundiert das Zustandekommen des Schlacht- sowie des Reichstierschutzgesetzes und des von Hermann Göring initiierten Vivisektionsverbotes von 1933 nach, erläutert den zeitgenössischen Kontext und schließt mit einer kritischen Einschätzung des heutigen deutschen Tierschutzes, der in mancherlei Hinsicht nicht mehr die Standards erreicht, die bis 1945 für ihn galten. Quellenangaben und eine Literaturliste gestatten die weiterführende Lektüre.

Überdies enthält dieses Werk u. a.:

• ein ungekürztes Faksimile der seltenen Schrift Jüdische Stimmen gegen das Schächten (1927),
• den vollen Wortlaut des Schlachtgesetzes vom 21. April 1933,
• jenen der Verordnung über das Schlachten von Tieren vom 21. April 1933 und
• jenen des Reichstierschutzgesetzes vom 24. November 1933.