Die Sache mit der Immunität

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Der engagierte Zeitgenosse Stern unternimmt einen Exkurs durch die deutsche Parlamentsgeschichte. Dabei geht er der Frage nach, welchen Sinn die Immunität der Abgeordneten besitzt. Sie schützt diese weder vor Irrtümern noch Fehlern, als politisches Instrument ist es allenfalls tauglich, um Abgeordnete in die Schranken zu weisen, wenn sie die Gesetze verletzten. Wenn sie jedoch kollektiv Recht und Gesetz mit Füßen traten, etwa in der Nazi-Diktatur, blieb es ohne Konsequenzen. Insofern ist der Status eine merkwürdige Sache und darum fraglich, ob er auch Ausdruck von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist. Ursprünglich sollte er dazu dienen, die Unabhängigkeit des Parlamentariers und damit des Parlaments zu sichern. Doch wann waren jemals Abgeordnete frei und einzig ihrem Gewissen verpflichtet? Niemand, kein System, existiert ohne Ideologie und den daraus resultierenden Konsequenzen, auch wenn dies in Abrede gestellt wird. Allenfalls regieren Sachzwänge und Lobbyisten. Da ist immer auf alle Immunität gehustet.