Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche

Für alle religiösen Bekenntnisse gewährleistet der religiös-neutrale Staat gemäß Art. 4 des Grundgesetzes Glaubensfreiheit und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Diese staatlich garantierte Religionsfreiheit sowie das Staat-Kirche-Modell des Grundgesetzes entspringen der christlich-abendländischen Tradition unseres Kulturkreises.

Eine objektive Betrachtung kann aber nicht darüber hinwegsehen, dass sich die religiöse Landschaft in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt hat und auch zukünftig wandeln wird. Während die beiden großen christlichen Kirchen kontinuierlich Mitglieder verlieren und ihren Charakter als Volkskirchen einbüßen, treten mit steigender Tendenz vor allem der Islam, aber auch das Judentum, der Buddhismus, der Hinduismus sowie eine Vielzahl kleinerer religiöser Gemeinschaften in Erscheinung.

In diesem Kontext geraten traditionelle Fragestellungen und bewährte Antworten des deutschen Staat-Kirche-Systems auf den Prüfstand. Das 39. Essener Gespräch nahm sich dieser grundsätzlichen und aktuellen Thematik unter dem Tagungsthema“Religionen in Deutschland und das Staatskirchenrecht“an.

Nach dem Einführungsvortrag, der im Rahmen einer soziologischen Bestandsaufnahme das Spektrum der Religionsgemeinschaften darstellte und sie in ihrer Größenordnung einander zuordnete, behandelte der zweite Vortrag insbesondere die theologischen Herausforderungen der traditionellen Kirchen durch eine zunehmende Pluralität der Religionen. Abgerundet wurde die Tagung durch einen Vortrag aus verfassungsrechtlicher Sicht, der sich mit der Freiheit der Religionen und ihrem unterschiedlichen Beitrag zu einem freien Gemeinwesen auseinander setzte.