Gefangen im Fadenkreuz der Justiz

von

Schicksalsschläge können jeden treffen und Falschaussagen Dritter ins Gefängnis bringen. Peter Wiegand wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt für eine Tat, die er nicht begangen hat. Er erkennt, dass er sich wohl oder übel dem Urteil beugen muss. Ein Auflehnen im Sinne der Gerechtigkeit ist zwecklos. Unversehens ist er ein Gefangener im offenen Vollzug. Wie beim Blick durchs Fernglas ist sein Gesichtskreis eingeengt, sein Handlungsspielraum begrenzt durch die Anweisungen der Vollzugsbeamten und die Reaktionen der Gefangenen. Die Angst, in den geschlossenen Bau „abgeschossen“ oder von Mithäftlingen vergewaltigt zu werden, rauben ihm den Schlaf und schärfen seine Sinne. Und dann geschieht etwas, was niemand für möglich gehalten hätte.