Generäle vor Gericht

Oder: Darf man Nazi-Militärs als Massenmörder bezeichnen?

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Mitte der 1960er Jahre fand auf Anzeige von Franz Josef Strauß ein Beleidigungsprozess statt: Lorenz Knorr, einer der Direktoren der Deutschen Friedensunion, hatte Hitler-Generäle an der Spitze der Bundeswehr als Kriegsverbrecher und Massenmörder bezeichnet. Obwohl er seine Beschuldigungen beweisen konnte, wurde er zweimal verurteilt. Erst eine Revisionsinstanz hob die Urteile wegen Rechtsfehlern auf, doch blieb Knorr auf seinen hohen Kosten sitzen. Dieser ‚Generals-Prozess‘ war Teil einer Strategie, die wenige Jahre zuvor gegen massiven Widerstand in der Bevölkerung gebildete Bundeswehr gegen Kritik abzuschirmen, die pazifistische und antimilitaristische Opposition zu diskriminieren und die obrigkeitsstaatlichen Verhältnisse der Ära Adenauer zu stabilisieren.