Kants Kritik der reinen Freiheit.

Eine Erörterung der 'Metaphysik der Sitten'.

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Eine ‚Metaphysik der Sitten‘ scheint zunächst innerhalb einer Kritik der Vernunft nur schwer ihren Ort zu finden. Kants Verweise auf eine juridische Verfassung der Vernunft orientieren sich jedoch an einer rechtlich verfaßten Freiheit, in der theoretisches und praktisches Wissen als freies Verhalten eines Subjekts entstehen kann.

Kants Rechtsphilosophie und Tugendethik lassen sich aus dem Prinzip der Darstellung von Freiheit in der Welt der Erscheinungen erklären, da es darin um die wechselseitige Zuschreibung der Fähigkeit zur moralischen Willensbestimmung geht. In diesem Anerkennungsverhältnis können Subjekte sich auch ihre Vorstellungen so zuschreiben, daß in einer ‚Kritik der Vernunft‘ die theoretische und praktische Erkenntnis auf ihre Grenzen hin untersucht werden kann. Nur das im Recht konstituierte personale Subjekt bezieht sich so auf die Welt und auf andere Personen, daß es auch sich von sich unterscheiden und auf sich beziehen kann. Deshalb kommt nur ihm die theoretische Freiheit zu, in der ihm die Welt in apriorischen Begriffen bekannt werden kann.