Kritik des Rechts

von

Im Mittelpunkt dieses Einführungsbandes steht der Begriff der ‚Rechtsform‘, d.h. der abstrakten, allgemeinen Herrschaft ohne Ansehung der Person als Errungenschaft der Bürgerlichen Gesellschaft, im Gegensatz zur unmittelbaren, persönlichen Herrschaft etwa durch persönlichen Befehl. Stefan Krauth rekapituliert die tragfähigen marxistischen Kritiken der Rechtsform, insbesondere Eugen Paschukanis und seine Darstellung von ‚Freiheit‘ und ‚Gleichheit‘ als materielle Notwendigkeit der warenproduzierenden Gesellschaft. Demnach ist Recht nicht als eigentlich neutrales Werkzeug, das in der Hand der Herrschenden pervertierte, zu verstehen, sondern als Form, in der sich die Reproduktion der Produktionsbedingungen bewegt.
Schließlich wird das Recht auf zwei Ebenen aus herrschaftskritischer Perspektive hinterfragt: Erstens als ‚objektive‘ Herrschaft abstrakter Allgemeinheit, die das Gesetz mechanisch anwendet und dabei ohne Ansehung von Hautfarbe und Geschlecht den stummen Zwang der Verhältnisse umsetzt und damit verselbstständigte gesellschaftliche Herrschaft am Leben hält, und zweitens als ’subjektiver‘ Exzess der grundlosen, von keinem Kalkül gedeckten, aber dennoch in Rechtsform und als Willkür anzutreffenden Gewalt.