Leitsätze 2017

Erarbeitet und beschlossen von der Deutschen Lebensmittelbuchkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Mehr als 2000 verkehrsübliche Bezeichnungen für eine sichere Kennzeichnung Ihrer Produkte

 
Gibt es keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eines Lebensmittels, dann muss für das Etikett eine verkehrsübliche Bezeichnung herangezogen werden. Doch wie findet man heraus, was handelsüblich ist und was der Verbraucher erwartet?
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittel-Kommission – bestehend aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschaft – sind hier eine unverzichtbare Hilfe. Sie sorgen für mehr Verständnis und Klarheit für alle am Markt Beteiligten. Das gilt in Bezug auf die Herstellung und Beschaffenheitsmerkmale ebenso wie für die Bezeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.
Wer seine Lebensmittel leitsatzkonform produziert, hat weniger Beanstandungen zu befürchten. Die objektiven Sachverständigengutachten stellen für die amtliche Überwachung eine Orientierungs- und Auslegungshilfe dar.
In dieser Auflage sind unter der Betreuung von Dr. Birgit Rehlender, der Vorsitzenden der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission, alle Leitsätze aktualisiert zusammengestellt.