Mezzanine-Kapital. Die (bilanz-)steuerliche Behandlung von Genussrechten

Sind die neuen Regelungen vom 12.05.2016 zulässig?

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Am 12.05.2016 sorgte ein Schreiben aus Nordrhein-Westfalen für Aufsehen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) erläuterte, dass bestimmte Genussrechte in der Steuerbilanz künftig nicht mehr als Verbindlichkeit ausgewiesen werden dürfen. Insbesondere die damit verbundene Verschärfung der Abzugsfähigkeit gab Stoff für Diskussionen, denn sie hat weitreichende Konsequenzen, sowohl für Unternehmer als auch für Anleger. Mathias Obermaier erläutert in seinem neuen Buch die bilanzsteuerliche Behandlung von Mezzanine-Kapital und legt den Fokus hierbei auf die Genussrechte. Er prüft das Schreiben der Finanzverwaltung kritisch auf seine Rechtmäßigkeit, wobei er sich sowohl auf einschlägige Gesetzestexte als auch die aktuelle Rechtsprechung stützt. So kommt Obermaier zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen zu den Genussrechten einer dringenden Überarbeitung bedürfen.