Missbrauch mit dem Missbrauch II

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Trotz Beschluss des Oberlandesgerichts agiert die Mutter weiter als „alleinerziehend“. Umgang ja, aber nur wie sie will. Das Jugendamt taucht olympiareif ab.
Erst nach weiteren drei Jahren kann das unerschrockene Handeln einer Lehrerin und einer neuen Mitarbeiterin beim Jugendamt, zusammen mit seiner Gerichtsbeiständin seinen Leidensweg beenden.