Nach der Energiewende ist vor der Energiewende

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Mit dem Urteil des BVerfG vom 6.12.2016 zum Atomausstieg ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine Neuregelung zum Schutz der Eigentumsrechte nach Art. 14 GG für die Kraftwerksbetreiber zu finden. Da die bisherige Energiewende vor allem für die Endverbraucher zu Preissteigerungen geführt hat, sollte m.E. auch über die Auswirkungen der Energiewende für die Wettbewerbsposition hiesiger Unternehmen nachgedacht werden.