Problemzone

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Laut § 4 des Manteltarifvertrages für Tierarzthelfer/innen bzw. Tiermedizinische Fachangestellte, bin ich auf Lebzeit an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.

Dieser zwingt mich, Stillschweigen über alle Praxisvorgänge zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

Ich bin aufgrund dieses Paragraphen verpflichtet, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass alle Namen und Handlungen, welche auf Personen oder Tiere, sowie Praxisabläufe zurückzuführen sind, frei erfunden und nicht dem wahren Leben entnommen sind.