Schriften zur Sächsischen Landesgeschichte

Föderalisierung des Deutschen Bundes versus Machtinteresen der Einzelstaaten

Die Dresdener Konferenz 1850/51 bildet ein „folgenreiches Kapitel in dem Buch der versäumten Gelegenheiten der deutschen Geschichte“. (H. Lutz)
In den Revolutionsjahren gelang es weder der Paulskirche noch Preußen oder Österreich, ihre deutschlandpolitischen Konzepte durchzusetzen. Dagegen erwies sich das auf dem Wiener Kongress 1815 begründete staatenbündisch-föderale System des Deutschen Bundes als zweckmäßig. Es bot sowohl geeignete Voraussetzungen zur Revolutionsüberwindung als auch Instrumentarien für eine weitere nationale Integration. Nachdem Österreich und Preußen den Konfrontationskurs verlassen hatten, waren sie auch zur Verständigung in bundespolitischen Fragen bereit und luden zu einer allgemeinen deutschen Ministerkonferenz ein. Erstmals seit dem Wiener Kongress 1815 versammelten sich in Dresden alle Mitglieder des Deutschen Bundes, um auf der Grundlage des geltenden Bundesrechts eine umfassende Reform des deutschen Staatenbundes zu beraten. Die Reorganisation der bestehenden Bundesorgane, der Aufbau neuer Bundesinstitutionen sowie die föderale Weiterentwicklung des Bundes auf wirtschaftlichem und bundesrechtlichem Gebiet wurden dabei besonders diskutiert.