Siebmachers Wappenbücher

Einleitungsband B: Wappenbilder-Ordnung Teil 1

Wappenbilderordnung
herausgegeben vom HEROLD, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin
bearbeitet von Jürgen Arndt und Werner Seeger mit Wappenskizzen von Lothar Müller-Westphal
Band I
Zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner
(Siebmachers Wappenbücher, Einleitungsband B, Teil 1)
Als Maximilian Gritzner vor nunmehr über 100 Jahren sein Handbuch der heraldischen Terminologie nebst den Hauptgrundsätzen der Wappenkunst als Einleitungsband B zum Neuen Siebmacherschen Wappenbuch erscheinen ließ, bedeutete dies ohne Zweifel einen Markstein in der deutschen Heraldik; denn terminologische Fragen waren bis dahin von den deutschen Heraldikern vielfach als zweitrangig angesehen worden. Mit Gritzners Werk wurden die teilweise recht willkürlichen terminologischen Besonderheiten und skurrilen Auswüchse seiner Vorgänger (v. Querfurth, v. Retberg, Rudolphi, Schuhmacher u. a.) bereinigt und innerhalb des deutschsprachigen Bereichs eine Vereinheitlichung der heraldischen Terminologie erzielt, deren sich die französische Heraldik schon seit Jahrhunderten erfreuen durfte.
Dennoch erschiene es wenig sinnvoll, nach dem Vorbild anderer Reprint-Ausgaben wissenschaftlicher Literatur des vorigen Jahrhunderts auch das Gritznersche Werk mit all seinen Vorzügen und Schwächen unverändert wiederaufzulegen.
Inzwischen hat nämlich die deutsche heraldische Wissenschaft auch auf dem Gebiete der Systematik erhebliche Fortschitte machen können. Gerade der Mangel an systematischer Durchdringung ist ein wesentlicher Nachteil der Gritznerschen Terminologie, die erkennbar durch Zufälligkeiten bei der Verwertung von damals zeitgenössischen ausländischen Werken wie Rietstap, Burke, v. Klingspor u. ä. beeinflußt worden ist. So galt es, in einer nach systematischen Gesichtspunkten aufgebauten Wappenbilderordnung unter Einbeziehung der Gritznerschen Terminologie der heraldischen Wissenschaft ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, dessen sie bedarf, wenn sie – wirksamer als bisher – ihre Aufgaben bei der Identifizierung historischer Wappen, bei der Beachtung des Ausschließlichkeitsprinzips angesichts der Fülle neuer Kommunal- und Familienwappen, und damit schließlich auch zur Fortentwicklung der Lehre vom Freizeichen bzw. von der Verwechslungsgefahr in der Heraldik erfüllen soll. Eine Vertiefung dieser Fragen ist aber ohne Publikation weiterer nach Wappenbildern geordneter oder jedenfalls mit einem Bilderregister versehener Werke nach dem Vorbilde etwa Eduard Zimmermanns und Eduard Schölers sowie Josef Kraßlers kaum möglich. Es wäre ein unschätzbarer Gewinn, wenn dabei die in dieser Wappenbilderordnung niedergelegten Grundsätze Anwendung finden würden, da nur bei einigermaßen einheitlicher Gestaltung solcher Publikationen deren Benutzung und Vergleichung ohne zeitraubende Einarbeitung möglich ist. Ähnliches gilt natürlich auch für die Anlage entsprechender Wappenbildersammlungen in Karteiform.
Wie sehr die Benutzung der beiden umfangreichsten Wappenbilder-Publikationen von Papworth und Renesse durch die gänzlich unterschiedlichen Ordnungsprinzipien ihrer Verfasser erschwert wird, kann man aus den anhangsweise zur WBO wiedergegebenen Benutzungshilfen für Wappenbilder-Veröffentlichungen erkennen.