SKLAVEREI

die unendliche Geschichte des Mindestlohns

von

SKLAVEREI bezeichnet den Zustand, in dem Menschen vorübergehend oder lebenslang als Eigentum anderer behandelt werden. Bei der Sklaverei im engen Sinne der Geschichtsschreibung war das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben, gesetzlich verankert. Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen sklavenhaltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten z. B. die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen. In manchen Staatswesen war Sklaverei erblich, d. h. die Nachkommen von Sklaven waren ebenfalls unfrei.
Im weiteren Sinne zählen zur Sklaverei auch Freiheitsberaubung und Nötigung von Menschen ohne gesetzliche Grundlage beziehungsweise als Verstoß gegen die geltenden Gesetze. Die Grenzen zwischen Sklaverei und „sklavereiähnlichen“ Erscheinungen wie etwa Zwangsarbeit sind fließend.
Das Wort „Sklave“ wird häufig einer veralteten etymologischen Erklärung folgend vom griechischen Verb skyleúo, Nebenform skyláo ‚Kriegsbeute machen‘ hergeleitet. Die heute gängige Herleitung geht jedoch von der Entlehnung aus dem lateinischen sclavus für die ethnische Gruppe der seit dem Mittelalter so genannten Slawen aus. (Rumänisch şchiau, Plural şchei, und albanisch shqa – beides veraltete Bezeichnungen für die (süd)slawischen Nachbarn, insbesondere Bulgaren und Serben – stammen aus derselben Quelle; beide Wörter konnten einst auch ‚Diener‘, ‚Sklave‘ bedeuten.) Einige Autoren neigen dazu, es in den Kämpfen der Ottonen gegen die Slawen im 10. Jahrhundert entstanden zu sehen, zumal bereits bei Widukind von Corvey und in den Quedlinburger Annalen für Slawe anstatt slavus‚ sclavus‘ geschrieben wird.