VISUS VISERE

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Videoüberwachung soll als Präventivmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung in der Öffentlichkeit dienen; zur Überführung von Straftätern wird sie als Aufklärungsinstrument herangezogen. Plätze, Straßen, Bahnhöfe, aber auch merkantile Einrichtungen und das private Umfeld bis zur eigenen Haustür finden Eingang in die allzeit wachsamen Augen unzähliger Kameras; ob gleichzeitig ein Augenpaar am Bildschirm diese Informationen bewertet (und im Falle einer Besonderheit »entsprechende Maßnahmen« einleitet) oder die Bilder digital gespeichert (und bei Bedarf rückwirkend eingesehen) werden, hängt von Faktoren wie Gefährdungslage, Relevanz des Ortes und finanziellen Mitteln ab. Aus dem Vorwort von Alexander Steig