Autor: S. Wätzel
Trauerredenschreiberin Stefanie Wätzel für die Wechselfälle des Lebens. Da sich die Rechtsauffassung des Bundeverwaltungsgericht zu Landtagsbeschlüssen als Rechtssetzung geändert hat, bleibt dennoch der Zeitpunkt des Inkrafttreten eines Gesetzes oder eines Beschlusses des Plenums des Landtages wichtig. Mit der Non-Antwort des Landtags auf meine Petition zur Karl-Marx-Str. 117 Mitte 2018, bleibt das Grundbuchamt seine Antwort schuldig, das der/den Gemeinderäte u. Dritten vor Zuschlagserteilung Verkauf (laut Ausschreibung Erbpacht; vor Kommunal- EP-Wahl 26.5.2019) hätte auch antworten können. Wer eine Handschrift nicht prüft, könnte am 11.10.2018 auch nicht die Originalhandschrift der Frau Lunderstedt auf einem Beschluss VG vom 12.10.2018 geprüft haben.